An alle
nach der neuen WB gilt für alle Aktiven § 7 mit folgendem Wortlaut:
§ 7 Sportgesundheit
Dies bedeutet, dass ich niemanden mehr melden darf, der seine Sportgesundheit nicht nachweisen kann. Die entsprechende Versicherung der Eltern wird zukünftig mit dem Trainingsvertrag abgefordert. Die erste Versicherung wird durch die Eltern bei der Anmeldung zur Schwimmsparte abgegeben.
Mit Sportlergruß
Ernst Hinrichsen